Augsburg Air Service AG – Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB Lieferungen & Leistungen

I. Allgemeines

1. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen zwischen Augsburg Air Service GmbH ("Augsburg Air Service") und dem Käufer bzw. Auftraggeber (nachstehend „Kunde“) finden ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen Anwendung, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich eine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Sämtliche Leistungen und Lieferungen, insbesondere solche, welche Luftfahrzeuge, deren Komponenten, Geräte oder sonstige Teile aller Art betreffen, werden von Augsburg Air Service ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen durchgeführt. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn solche von Augsburg Air Service vorher schriftlich bestätigt wurden.

2. Die Geschäftsbedingungen von Augsburg Air Service gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden.

3. Die Geschäftsbedingungen von Augsburg Air Service gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
 

II. Angebot, Kostenvoranschlag, Vertragsumfang

1. Ein Angebot oder ein Kostenvoranschlag ist nur dann verbindlich, wenn die Abgabe in Schriftform erfolgt und im Text ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird. Herstellerseitige und technische Änderungen sowie Abweichungen in Material, Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Standes der Technik und der Zumutbarkeit für den Kunden vorbehalten.

2. Soweit sich bei der Auftragsdurchführung zusätzliche Arbeiten als notwendig erweisen, ist Augsburg Air Service berechtigt, solche Zusatzarbeiten auch ohne gesonderte Einwilligung des Kunden durchzuführen, sofern es sich um Maßnahmen zur Aufrechterhaltung bzw. zur Wiederherstellung der Lufttüchtigkeit oder Verkehrssicherheit des Auftragsgegenstandes handelt, es sei denn, die Zusatzkosten stünden in einem deutlichen Missverhältnis zur sonstigen Auftragssumme.

3. Augsburg Air Service ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Vertragsleistungen unter Verwendung von branchenüblichen Austauschteilen durchzuführen. Mit Abnahme der Vertragsleistungen geht das ausgebaute Altteil in das Eigentum von Augsburg Air Service über.

4. Ein Leistungsauftrag an Augsburg Air Service schließt die Ermächtigung ein, ohne besondere Zustimmung des Kunden kostenpflichtige Probeflüge, Probeläufe oder sonstige zur Überprüfung des Auftragsgegenstandes notwendige Arbeiten durchzuführen.
 

III. Lieferung

1. Liefertermine sowie –fristen sind für Augsburg Air Service nur dann verbindlich, wenn sie von Beechcraft ausdrücklich und schriftlich sowie ohne Vorbehalt (z.B. nach Befundung) zugesagt wurden. Werden Zusatzarbeiten im Sinne von Ziff. II 2. erforderlich, so verlängern sich verbindliche Liefertermine entsprechend.

2. Augsburg Air Service ist zu Teillieferungen sowie Teilleistungen berechtigt, es sei denn, der Kunde würde dadurch unangemessen benachteiligt.

3. Soweit von Augsburg Air Service Fristen oder Termine – auch mit verbindlicher Wirkung – angegeben wurden, stehen solche unter dem Vorbehalt einer rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung durch entsprechende Lieferanten oder Unterauftragnehmer.  Sollte Augsburg Air Service in derartigen Fällen von Lieferanten oder Subunternehmern aus von Augsburg Air Service nicht zu vertretenden Gründen nicht ausreichend oder rechtzeitig beliefert werden, ist Augsburg Air Service berechtigt, entweder den Liefertermin bzw. die Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden, aus welchem Rechtsgrunde auch immer, sind in diesem Falle sowie bei höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren oder unverschuldeten Ereignissen ausgeschlossen. Ein gesetzlich zwingendes Rücktrittsrecht des Kunden bleibt unberührt.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Ist kein Festpreis vereinbart, gelten die bei Vertragsschluss in den Augsburg Air Service-Preislisten festgelegten Festpreise und gültigen Stundensätze für Material und Arbeitszeit. Alle Preise verstehen sich ab Werk von Augsburg Air Service. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe, soweit gesetzlich vorgeschrieben.

2. Wird ein Teil oder ein Gerät ausgetauscht, kann eine Berechnung von Austauschpreisen nur dann stattfinden, wenn das ausgetauschte Teil oder Gerät komplett ist und keinen irreparablen oder nur mit unverhältnismäßig hohen Beseitigungskosten verbundenen Zustand aufweist. Insoweit steht die Rechnungsstellung durch Augsburg Air Service unter einem entsprechenden Berichtigungsvorbehalt.

3. Augsburg Air Service ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen oder adäquate Teilrechnungen zu stellen.

4. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gegenüber dem Kunden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens durch Augsburg Air Service bleibt davon unberührt.

5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen seitens des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder seitens Augsburg Air Service unbestritten. Gleiches gilt für ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht des Kunden.
 

V. Abnahme, Gefahrübergang

1. Sofern eine Abnahme durch den Kunden stattzufinden hat, erfolgt diese im Werk von Augsburg Air Service oder an einem einvernehmlich festgelegten abweichenden Abnahmeort. Der Kunde ist verpflichtet, die Abnahme unverzüglich nach Zugang der Fertigstellungsanzeige, spätestens innerhalb von drei (3) Werktagen, vorzunehmen. Die Abnahme durch den Kunden gilt als erteilt, wenn der Kunde mit der rechtzeitigen Annahme des Auftragsgegenstandes um mehr als eine Woche in Verzug gerät.

2. Augsburg Air Service ist nicht verpflichtet, die Vollmacht des Abholers oder dessen Flugberechtigung zu überprüfen.   

3. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so kann Augsburg Air Service die üblichen Abstell- und Aufbewahrungsgebühren berechnen. Der Auftragsgegenstand kann in diesem Falle nach dem Ermessen von Augsburg Air Service auch anderweitig zu Lasten des Kunden zu den üblichen Bedingungen ordnungsgemäß abgestellt oder aufbewahrt werden.

4. Bei Warenlieferung ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Auftrags- oder Liefergegenstandes geht mit der Abnahme oder Eintritt des Abnahmeverzugs oder, falls eine Abnahme nicht vorgesehen ist, mit Übergabe im Werk von Augsburg Air Service auf den Kunden über. Im Falle der Versendung des Vertragsgegenstandes tritt der Gefahrübergang mit der Übergabe an die den Transport ausführende Person ein, und zwar unabhängig vom Ort der Versendung. Die Kosten für Verpackung und Versendung werden dem Kunden berechnet, sofern sich nicht aus der Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas Abweichendes ergibt.
 

VI. Mängelansprüche und Haftung

1. Augsburg Air Service erfüllt berechtigte Gewährleistungsansprüche bei allen neu hergestellten Sachen und Leistungen bis zu einer Dauer von einem Jahr ab dem Datum der Lieferung oder der Abnahme. Danach sind sämtliche Mängelansprüche gegenüber Augsburg Air Service verjährt. Handelt es sich bei dem Mangel um einen Materialfehler, welcher in den Verantwortungsbereich eines Herstellers oder Unterlieferanten von Augsburg Air Service fällt, so tritt Augsburg Air Service bereits jetzt im voraus eigene Gewährleistungsansprüche gegen den Vorlieferanten ab mit der Folge, dass insoweit Gewährleistungsansprüche gegen Augsburg Air Service ausgeschlossen sind.

2. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach der Abnahme oder dem Lieferdatum schriftlich gegenüber Augsburg Air Service zu rügen. Gleiches gilt für Mängel, welche bei ordnungsgemäßer und unverzüglicher Überprüfung auf Mangelfreiheit und Vollständigkeit hätten festgestellt werden können. Unterbleibt eine fristgerechte Rüge, erlöschen Gewährleistungsansprüche. Für andere Mängel findet diese Frist ab deren Erkennbarkeit Anwendung.

3. Gewährleistungsansprüche sind ferner ausgeschlossen, falls der Mangel auf normalem Verschleiß, höherer Gewalt, unsachgemäßer oder fehlerhafter Behandlung, Veränderung durch den Kunden oder Dritte oder auf der Nichtbeachtung gesetzlicher Regelungen oder technischer Anweisungen beruht.

4. Für die Lieferung gebrauchter Sachen wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, insoweit wurde von Augsburg Air Service eine gesonderte Garantie eingeräumt.

5. Steht im Falle eines vorliegenden Mangels dem Kunden ein Recht auf Nacherfüllung zu, so ist Augsburg Air Service nach eigener Wahl zur Entscheidung berechtigt, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Ersatzlieferung bzw. Neuherstellung einer mangelfreien Sache erfüllt wird. Ein Recht zur Minderung des Preises oder zum Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden nur dann zu, wenn eine Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen sein sollte.

6. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche infolge von Pflichtverletzungen von Augsburg Air Service oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haftet Augsburg Air Service nur, wenn der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln beruht. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht für den Fall einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Augsburg Air Service für Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen sowie auf sonstige mittelbare Schäden oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.

7. Eine Mangelbeseitigung wird grundsätzlich am Betriebssitz von Augsburg Air Service durchgeführt. Augsburg Air Service steht jedoch das Recht zu, im Ausnahmefall eine Mangelbeseitigung selbst oder durch Beauftragung eines Drittunternehmens am Standort der mangelhaften Sache vorzunehmen.

VII. Eigentumsvorbehalt, Pfand- und Zurückbehaltungsrecht

1. Augsburg Air Service behält sich bis zur vollständigen Begleichung der Lieferung oder Leistung das Eigentum hieran vor. Der Eigentumsvorbehalt wird auf sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erweitert. Geht das Eigentum von Augsburg Air Service durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung unter, so wird Augsburg Air Service im Verhältnis der Werte Miteigentümer des Gegenstandes, mit welchem der gelieferte Gegenstand verbunden, vermischt oder zu dem dieser verarbeitet worden ist.

2. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Alle Forderungen, welche ihm aus der Weiterveräußerung oder ähnlichem Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, werden hiermit im voraus an Augsburg Air Service abgetreten, was Augsburg Air Service hiermit annimmt. Der Kunde bleibt jedoch zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt, wobei die Befugnis von Augsburg Air Service unberührt bleibt, die Forderung selbst einzuziehen. Pfändungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf ein dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Gegenstand oder auf eine abgetretene Forderung hat der Kunde Augsburg Air Service unverzüglich mitzuteilen.

3. Augsburg Air Service steht wegen sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag oder wegen sonstiger Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht an den in ihren Besitz gelangten Gegenständen zu. Das Zurückbehaltungsrecht und das vertragliche Pfandrecht können auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Leistungen und Lieferungen geltend gemacht werden, soweit solche mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang standen.


VIII. Versicherung

1. Für den Versicherungsschutz eines Auftragsgegenstandes gegen Schäden jeder Art ist grundsätzlich der Kunde verantwortlich. Er hat Augsburg Air Service gegenüber das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes jederzeit auf Verlangen nachzuweisen.

2. Verletzt der Kunde diese Obliegenheit zum Versicherungsnachweis oder fehlt der erforderliche Versicherungsschutz, ist Augsburg Air Service berechtigt, auf Kosten des Kunden eine entsprechende Versicherung abzuschließen und bei Verauslagung der Prämie diese zusätzlich vom Kunden erstattet zu verlangen.


IX. Datenschutz

Augsburg Air Service ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung anfallenden Daten über den Kunden im Rahmen der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten, zu speichern und durch beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen. Soweit es nicht zur  Vertragsdurchführung erforderlich sein sollte, wird Augsburg Air Service diese Daten nicht ohne Zustimmung des Kunden an Dritte weitergeben.

X. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verbindlichkeiten ist der Sitz von Augsburg Air Service in Augsburg, soweit keine Ausnahme nach diesen Bedingungen vorliegt.

2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Augsburg. Augsburg Air Service ist jedoch auch berechtigt, gerichtliche Schritte am Sitz des Kunden oder vor anderen, nach in- oder ausländischem Recht zuständigen Gerichten einzuleiten.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge des internationalen Warenkaufs.

4. Eine Abtretung von Rechten oder Ansprüchen durch den Kunden an Dritte ist ausgeschlossen, sofern keine ausdrückliche schriftliche Einwilligung von Augsburg Air Service erteilt wurde.

5. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Regelungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger Vereinbarungen nicht berührt.

6. Auf Wunsch erhält der Kunde auch eine englische Textfassung dieser Geschäftsbedingungen, welche auch auf auf der Webseite eingesehen werden können. Im Zweifelsfall ist die deutsche Textfassung maßgeblich.

Erweiterung 1 "Sicherheitserklärung"

Mit Vertragsabschluss verpflichten Sie sich, die von der Firma Augsburg Air Service GmbH bezogenen Waren vor unbefugten Zugriffen zu schützen, nur von zuverlässigem Personal bearbeiten zu lassen und Ihre Handelspartner darüber zu informieren, um somit die sichere Lieferkette zu wahren. Rücksendungen an die Firma Augsburg Air Service GmbH jeglicher Art sind im sicheren Bereich aufzubewahren und im sicheren Zustand dem Frachtführer zu übergeben.

Stand: Juli 2015

Bei der letzten Aktualisierung wurde lediglich der Anhang 1 "Sicherheitserklärung" hinzugefügt. Inhaltliche Änderungen der einzelnen Klauseln wurden nicht vorgenommen.